Page 18 - expert4life 02 / 2020
P. 18

 18
expert4life • 02 / 2020
Mobile
 Handynutzung während der Fahrt und unterwegs
Man braucht heute keine Science-Fiction mehr, um in Parallelwelten einzutauchen – anscheinend ge- nügt dazu bereits ein Smartphone. Zumindest erwecken einige Fußgänger und Radfahrer diesen Ein- druck, wenn ihre Aufmerksamkeit mal wieder mehr dem kleinen Display als dem Straßenverkehr gilt.
oder für ihre Bedienung nur ein wirklich kurzer Blick erforderlich ist. Dies gilt selbst dann, wenn man lediglich den Scheibenwi- scher seines Autos über den ein- gebauten Touchscreen einstellen möchte, wie ein Tesla-Fahrer beim OLG Karlsruhe erfahren musste. Aufgrund dieser Rege- lung sind ein Bluetooth-Headset oder eine Freisprecheinrichtung zwingend notwendig, um als Fahrer zumindest telefonieren zu können. Wer dennoch ein Handy ans Ohr hält, riskiert derzeit ein Bußgeld von 55 Euro (Radfahrer) oder 100 bis 200 Euro (Auto- fahrer) und muss sich bei einem Unfall auf zusätzlichen Stress mit der Versicherung einstellen.
Fast jeder dürfte sich bereits über Passanten geärgert haben, die mit dem Kopf nach unten durch die Welt laufen und er- warten, dass die anderen gleich für sie mit aufpassen. Besonders
schlimm wird es, wenn sie zusätzlich Musik hören oder gerade ein Gespräch führen und so selbst akustische Signale nicht mehr wahrnehmen. Auch wenn sich sicherlich die wenigsten zu dieser akut bedrohten Spezies zählen möchten, wird ihr Fehlverhalten in kleinerem Maßstab häufig kopiert. Wenn beispielsweise das Telefon klingelt oder eine Mitteilung eintrifft, riskieren viele einen Blick auf den Smartphone-Bildschirm, ohne ausreichend auf ihre Umgebung zu achten. Wie gefährlich dies sein kann, zeigt eine aktuelle Umfrage unter Jugendlichen: Sechs Prozent der 14- bis 18-Jährigen hatten bereits einen Unfall, weil sie durch ihr Smart- phone abgelenkt waren – und 44 Prozent sind deshalb mindes- tens einmal in akute Gefahr geraten. Unterwegs sollte das Smart- phone deshalb möglichst gut verstaut bleiben, solange man nicht
an einem sicheren Ort steht, sitzt oder parkt. Sportler und Fuß- gänger können ihr Handy mittels Arm- und Bauchtaschen direkt am Körper aufbewahren, für Fahrräder und Autos gibt es jede Menge spezieller Halter.
Bei Fahrzeugführern ist die Ver- wendung eines Smartphones eindeutig geregelt: Während der Fahrt dürfen technische Geräte weder aufgenommen noch in der Hand gehalten werden. Ihre Ver- wendung ist nur zulässig, wenn sie rein sprachgesteuert agieren

























































































   16   17   18   19   20